Die Heilmittelverordnung ist ein wichtiges Instrument, um eine medizinisch notwendige Therapie wie zum Beispiel Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Logopädie in Anspruch nehmen zu können. Sie wird in der Regel von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgestellt und berechtigt den Patienten zur Inanspruchnahme der entsprechenden Therapie bei einem zugelassenen Therapeuten.

Bei der Inanspruchnahme der therapeutischen Leistungen kann es sein, dass eine Eigenbeteiligung in Form der Rezeptgebühr anfällt. Diese beträgt derzeit 10% des Abgabepreises + 10 Euro pro Verordnung des verschriebenen. Die Rezeptgebühr soll dazu beitragen, dass die Kosten im Gesundheitssystem gerecht verteilt werden und jeder Patient nur die Leistungen in Anspruch nimmt, die er wirklich benötigt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rezeptgebühr bei der Einlösung der Heilmittelverordnung direkt beim Therapeuten bezahlt werden muss. Allerdings können Patienten, die unter bestimmten Voraussetzungen von Zuzahlungen befreit sind, die Rezeptgebühr von ihrer Krankenkasse zurückbekommen. Hierzu sollte man sich bei der zuständigen Krankenkasse informieren.

Wenn der Patient Fragen zur Heilmittelverordnung oder zur Rezeptgebühr hat, kann er sich jederzeit an seinen behandelnden Arzt oder Therapeuten wenden. Diese stehen gerne für weitere Informationen und Aufklärung zur Verfügung.
Was noch so auf einem Rezept steht siehst du auf dem Bild Musterrezept.

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